Wir haben eine neue Email-Adresse: direktion.922271@schule.wien.gv.at
Aufgrund des Lockdowns vom 07.01.2021 bis 15.01.2021 wurden alle ursprünglich vereinbarten Einschreibetermine der Woche vom 11.01.2021 bis 15.01.2021 auf die Woche vom 25.01.021 bis 29.01.2021 telefonisch verschoben. Die Termine in der Woche vom 18.01.2021 bis 22.01.2021 bleiben aufrecht.
Entsprechend der COVID-19-Maßnahmen kann die Schulreifetestung heuer nicht in der Gruppe zu vier Kindern stattfinden. Die Kinder werden einzeln mit einer Pädagogin tätig sein.
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Einschreibung und Schulreifefeststellung
für das Schuljahr 2021/22
Montag, 18.1.2021 – Freitag 29.1.2021
in der Direktion im 1.Stock
Wir hoffen sehr, im Rahmen der Einschreibetermine vor Ort Einblicke in den Schulalltag gewähren zu können.
Das Kennenlernen unserer Schulneulinge findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 01 282 11 65 statt. Der gesamte Ablauf dauert ca. 50-60 Minuten. Ich ersuche um max. eine Begleitperson pro Kind.
Folgende Dokumente benötigen wir bei der Einschreibung:
· Einladung der Bildungsdirektion zur Einschreibung (Dezember per Post)
· Geburtsurkunde
· Meldenachweis
· Staatsbürgerschaftsnachweis
· Sozialversicherungsnummer des Kindes
· Nachweis der Religionszugehörigkeit
· Eventuell Obsorgebescheid
· Bestätigung des Kindergartens über das verpflichtende Kindergartenjahr
· Arbeitsbestätigung der Eltern bei Betreuungsbedarf (Hort)
Regelungen zum Ablauf bei COVID-19 Verdachts- oder Erkrankungsfällen:
Wann muss Ihr Kind zuhause bleiben?
Bei jeder Form eines akuten respiratorischen Infekts (mit und ohne Fieber) mit mindestens einem der folgenden Symptome: Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Katarrh der oberen Atemwege, plötzlicher Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns. Bei Unsicherheit kontaktieren Sie die Kinderärztin/ den Kinderarzt.
Ausnahme: Es gibt eine plausible Ursache für eines der Symptome (Allergie, gewöhnlicher Schnupfen, Erkältung durch Verkühlung, ...)
Was passiert bei einem Covid19-Verdacht?
Es finden keine Testungen von Schüler*innen am Schulstandort statt! Die Obsorgeberechtigten haben die Verdachtsfälle möglichst rasch abzuholen. Bei einem Verdachtsfall kann die Gruppe (Klasse) weiterhin die Bildungseinrichtung besuchen!
Was passiert bei einem Covid19-Erkrankungsfall (positives Testergebnis)?
Die Gesundheitsbehörde wird von Seiten der Schule sofort informiert.
Bei einer positiv getesteten erwachsenen Kontaktperson sind die Kinder (K1) ab dem Letztkontakt mit der betroffenen Person für 10 Tage in Quarantäne. Die Gesundheitsbehörde informiert Sie schriftlich über Quarantänerichtlinien. Eine Testung der in Quarantäne befindlichen Schüler*innen findet nach derzeitigem Stand nur bei Auftreten von Symptomen statt.
Bei einem positiv getesteten Kind bis zur 4.Schulstufe zählen die anderen Kinder sowie Lehr- und Betreuungspersonal als K2-Kontakt und können daher weiterhin die Schule besuchen. Das positiv getestete Kind bleibt in Heimquarantäne. Die Gesundheitsbehörde informiert Sie schriftlich über Vorsichtsmaßnahmen.
Ein Kind, das wir ermutigen, lernt Selbstvertrauen.
Ein Kind, dem wir mit Toleranz begegnen, lernt Offenheit.
Ein Kind, das Aufrichtigkeit erlebt, lernt Achtung.
Ein Kind, dem wir Zuneigung schenken, lernt Freundschaft.
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